Hallo Kämpfer (Stevie),
hier schreibt dir auch ein Leidensgenosse. Ich kann dir zwar nichts zu den Themen Esotherik oder Neurodermitis schreiben, aber zu den Erfahrungen mit Jugendamt, Amts -/ Land- / Oberlandesgerichten im Hinblick auf AE - Väter.
Ich bin seid 11 Jahren AE - Vater und habe es, trotz Schichtdienst, erheblicher Unterhaltszahlungen, einige miese Erfahrungen mit dem weiblichen Geschlecht und immer wiederkehrende Klagen von seitens meiner Ex - Frau ( letzte im Mai 2001)mein Kind( Sohn)geschafft, zu einem Mann reifen zu lassen.
Zu dem Thema Jugendamt möchte ich dir schreiben, daß diese Entscheidungen leider sehr abhänging von der persönlichen Meinung der dortigen Mitarbeiter sind. Weiterhin ist auch die kommunale Umgebung entscheidend für derartige Zustände" Zum Wohle des Kindes".
Ich bin allen Ernstes gefragt worden, ob ich denn mein Kind überhaupt erziehen kann, trotz oder wegen Schichtdienst, denn solche Situation hatte das hiesige Jugendamt noch nicht, daß ein Vater das Sorgerecht für seine Kinder beantragt.
Obwohl die Frau, die die Kinder entbunden hat, meinen Sohn aus ihrem Haushalt, im Alter von 9 Jahren, geworfen hat.
War die Meinung der Mitarbeiterin des Jugendamtes immer noch, daß Kinder doch zur Mutter gehören. ( Wenn es doch eine Mutter wäre)
Erst eine Klage beim AG sollte Klärung bringen. Doch auch hier wurde weder zum Wohle der Kinder, noch zum Wohle des kommunalen Sozialamtes entschieden.
Das Ergebnis war,: Der Sohn durfte bei mir wohnen, das Sorgerecht erhielt ich auch, die Tochter mußte (damals 5 Jahre) bei der Mutter bleiben, die auch nicht arbeiten wollte.
Ich durfte Unterhalt für beide zahlen, erhielt aber nichts für den Sohn.
Im Laufe der Jahre wurde von seitens der Mutter immer in sporadischen Abständen geklagt, was die Staatskasse und meine Geldbörse hergaben.
Weiterhin habe ich, bei dem Auszug aus der ehelichen Wohnung, lediglich meine persönlichen Kleidungsstücke und Gegenstände mitgenommen und für meinen Sohn auch nur pers. Kleidung. Keine Schlafstelle, keine Spielsachen, keine ihm eigenen Utensilien ( wie Kuscheltiere etc.)
Ihrerseits wurde daraufhin eine Klage wegen Zugewinn angestrebt, weil ich mein Auto behalten hatte.
Fazit: Ich habe die Klage verloren.
Mittlerweile hat dieses Geschöpf wieder geheiratet und lebt wieder in Familie, doch die von ihr erhaltenen Zahlungen von Sozialamt, sollte ich zurückzahlen. Weiterhin wurde ich verklagt, wieder einmal den Kindesunterhalt für die Tochter zu erhöhen, Das LG hat so auch entschieden. Unterhalt für den Sohn ist Nebensache, ich stehe ja im Arbeitsverhältnis und sie nicht.
Das Jugendamt ist nur in meiner Wohnung vorstellig geworden, ist unhöflich, neugierig und äußerst taktlos gewesen und sollte, einer Klage entsprechend, den Jungen zur Entscheidung zu bringen, wieder bei der Frau zu wohnen, die sich "Mutter" nennt.
Nur die Aussage des Jungen " Ich möchte bei Papa bleiben" verhinderte, daß wir zusammen bleiben konnten.
Zum Lebensunterhalt für die Kinder hat sie nie beigetragen. Trotz vieler Versuche, eine Änderung zu erzielen, wurde ich von den Familiengerichten, bis hin zum XXX - D-dorf leider immer wieder enttäuscht. Dort wird die Meinung vertreten, daß derjenige, der arbeitet, auch zu zahlen hat und derjenige, der nichts arbeitet, sondern nur des Status " Mutter " trägt, auch noch Forderungen stellen kann, sowohl bei den Ämtern, als auch bei dem Erzeuger der Kinder, sofern dieser fleißig war und in der Schule etwas gelernt hat.
Abschließend möchte ich dir noch viel Kraft wünschen um diesen Kampf mal positiv für AE - Väter entscheiden zu lassen. Ich habe diesen Kampf leider nicht gewonnen und bin auch des kämpfens müde geworden.
Viel Glück
Putzi